Solide Prüfung und Bericht

Revisionen

Im Grundsatz sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine zugelassene Revisionsstelle zu definieren und ihre Jahresrechnung von dieser überprüfen zu lassen. Dem Revisionsrecht unterliegen sowohl Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch Genossenschaften und Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen.

 

Als zugelassene Revisorin bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB-ASR), führen wir Revisionen für unsere Kundinnen und Kunden solide durch.

 

Erkundigen Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.

Telefon 052 346 21 08, info@largey.ch


Register-Nummern

Register-Nr. 103785, Marc Largey, Zulassung seit 2009

Register-Nr. 501791, Largey AG, Zulassung seit 2010